
Gemäß der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser
Kommunen sind gesetzlich gehalten nur Prüfbescheinigungen von anerkannten Sachkundigen zu akzeptieren, die am Tag der Prüfung in der Landesliste gelistet bzw. der Öffentlichkeit angezeigt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: LANUK - Umwelt