Hinweis für Sachkundige
Eintragungen, Änderungen oder Korrekturen, die den Sachkundigen betreffen, können nur durch die für ihn
zuständige Stelle erfolgen. Daher wenden Sie sich bitte bei Änderungen/Korrekturen an die für Ihre
Eintragung
zuständige Stelle.
Liste der zuständigen Stellen
Bei bisher eingetragenen Sachkundigen, die über keine Kammermitgliedschaft verfügen, ist es möglich,
dass
die Kammern diese Sachkundigen aus ihrer Liste entfernt haben. Die Streichung hat nur formale Gründe und
gibt
keinen Hinweis über die Qualifikation des Sachkundigen. Sachkundige, die davon betroffen sind, sollten
möglichst umgehend einen Antrag auf Anerkennung der Sachkunde beim LANUV stellen.