
Eintragungen, Änderungen oder Korrekturen, die den Sachkundigen betreffen, können nur durch die für
ihn
zuständige Stelle erfolgen.
Daher wenden Sie sich bitte bei Änderungen/Korrekturen an die für
Ihre
Eintragung zuständige Stelle.
Bei bisher eingetragenen Sachkundigen, die über keine Kammermitgliedschaft verfügen, ist es möglich,
dass die Kammern diese Sachkundigen aus ihrer Liste entfernt haben.
Die Streichung hat nur formale
Gründe
und gibt keinen Hinweis über die Qualifikation des Sachkundigen. Sachkundige, die davon betroffen
sind,
sollten möglichst umgehend einen Antrag auf Anerkennung der Sachkunde beim LANUK stellen.
Weitere Informationen finden Sie unter: Informationen für Sachkundige