Hinweis für Sachkundige

Eintragungen, Änderungen oder Korrekturen, die den Sachkundigen betreffen, können nur durch die für ihn zuständige Stelle erfolgen.
Daher wenden Sie sich bitte bei Änderungen/Korrekturen an die für Ihre Eintragung zuständige Stelle.

Liste der zuständigen Stellen

Bei bisher eingetragenen Sachkundigen, die über keine Kammermitgliedschaft verfügen, ist es möglich, dass die Kammern diese Sachkundigen aus ihrer Liste entfernt haben.
Die Streichung hat nur formale Gründe und gibt keinen Hinweis über die Qualifikation des Sachkundigen. Sachkundige, die davon betroffen sind, sollten möglichst umgehend einen Antrag auf Anerkennung der Sachkunde beim LANUK stellen.

Weitere Informationen finden Sie unter: Informationen für Sachkundige